Die Ausgangslage ist konträr. Ein Mieter möchte in einem Schloss zum Preis
einer Zweizimmerwohnung leben. Der Vermieter würde die Zweizimmerwohnung am liebsten zum Preis
eines Schlosses anbieten. Wer sich keine Eigentumswohnung leisten kann oder möchte, ist auf eine
Mietwohnung angewiesen. Ein Vermieter sieht seine Immobilie eher als Anlageobjekt, das Ertrag
abwerfen soll.
Reibungspunkte aus Mietersicht sind oft die Nebenkostenabrechnung und die Beseitigung von
Mängeln in der Wohnung. Der Vermieter hingegen muss rückständige Mieten einfordern.
Unabhängig davon, ob sie Mieter oder Vermieter sind, setzen wir für Sie Ihre Rechte kompetent
durch.
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