Rechtsanwalt Lothar Kolb
Die Anwaltskanzlei Lothar Kolb besteht seit dem Jahr 1996.
Der Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Lothar Kolb liegt im Erb- und Familienrecht.
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Kooperationspartner /
Freie Mitarbeiter
Rechtsanwalt Lothar Kolb kooperiert mit weiteren Rechtsanwälten, die die Beratung und die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung der Mandanten kompetent und umfassend auf den Gebieten des Erb-, Verkehrs-, sowie Arbeitsrechts und des Zivilrechts (Mietrecht / Allgemeines Zivilrecht) übernehmen.
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